Übersetzung und Dolmetschen abrechnen: JVEG und private Aufträge
Das Wichtigste in Kürze
- Übersetzungen für Gerichte und Behörden werden je angefangene 55 Anschläge vergütet: 1,95 Euro bei editierbarem Text, sonst 2,15 Euro; bei besonders erschwerten Texten 2,15 und 2,30 Euro (§ 11 Abs. 1 JVEG).
- Gezählt wird der Text in der Zielsprache; nur wenn allein die Ausgangssprache lateinische Schrift verwendet, zählt der Ausgangstext (§ 11 Abs. 2).
- Je Auftrag gibt es mindestens 20 Euro, jeder Text wird aber gesondert berechnet (§ 11 Abs. 3).
- Dolmetschen kostet 93 Euro je Stunde einschließlich Reise- und Wartezeit; die letzte begonnene Stunde zählt voll, wenn mehr als 30 Minuten nötig waren, sonst zur Hälfte (§ 9 Abs. 5, § 8 Abs. 2).
- Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten geltend gemacht wird (§ 2 Abs. 1). Für private Aufträge gilt das JVEG nicht, dort ist der Preis frei.
Wer übersetzt oder dolmetscht, hat meist zwei Arten von Kunden: Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei und andere Stellen, die nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) zahlen, und private Auftraggeber, mit denen der Preis frei vereinbart wird. Die Rechnungen sehen entsprechend verschieden aus.
Übersetzungen nach § 11 JVEG
Das Honorar richtet sich nach den angefangenen 55 Anschlägen des schriftlichen Textes. Der Satz hängt davon ab, in welcher Form ihr den Text bekommen habt und wie schwer er ist:
| Text | editierbar geliefert (Grundhonorar) | nicht editierbar, etwa Papier oder Scan (erhöhtes Honorar) |
|---|---|---|
| normal | 1,95 Euro | 2,15 Euro |
| besonders erschwert | 2,15 Euro | 2,30 Euro |
Besonders erschwert ist eine Übersetzung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 etwa wegen häufiger Fachausdrücke, schwer lesbarer Vorlagen, besonderer Eile oder einer in Deutschland selten vorkommenden Sprache.
Anschläge zählen
- Maßgebend ist der Text in der Zielsprache. Verwendet nur die Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen, zum Beispiel bei einer Übersetzung ins Arabische oder Chinesische, zählt der Ausgangstext (§ 11 Abs. 2).
- Wäre das Zählen unverhältnismäßig aufwendig, wird die Zahl aus den Zeilen und den durchschnittlichen Anschlägen je Zeile bestimmt.
- Mehrere Texte werden je Text gesondert berechnet. Je Auftrag gibt es aber mindestens 20 Euro (§ 11 Abs. 3).
Dolmetschen nach § 9 Abs. 5 JVEG
Dolmetscher bekommen 93 Euro je Stunde der erforderlichen Zeit, einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten (§ 8 Abs. 2). Die letzte begonnene Stunde zählt voll, wenn mehr als 30 Minuten davon nötig waren, sonst zur Hälfte.
Für Einsätze zwischen 23 und 6 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen erhöht sich das Honorar um 20 Prozent, wenn die heranziehende Stelle feststellt, dass der Einsatz zu dieser Zeit notwendig war (§ 9 Abs. 6). Wird ein Termin kurzfristig abgesagt, kann es eine Ausfallentschädigung bis zur Höhe von zwei Stunden geben.
Was dazukommt
| Posten | Ersatz |
|---|---|
| Fahrt mit dem eigenen Auto | 0,42 Euro je Kilometer (§ 5 Abs. 2 Nr. 2) |
| Post und Telekommunikation, pauschal (nur Übersetzer) | 20 Prozent des Honorars, höchstens 15 Euro (§ 12 Abs. 1 Nr. 5) |
| notwendige besondere Kosten | in tatsächlicher Höhe (§ 12 Abs. 1 Nr. 1) |
| Umsatzsteuer | wird ersetzt, außer bei Kleinunternehmern (§ 12 Abs. 1 Nr. 4) |
Zwei Beispiele
Übersetzung für ein Landgericht. Ein Urteil liegt als Word-Datei vor, die Übersetzung hat 412 Einheiten zu 55 Anschlägen. Dazu kommen Anlagen auf Papier mit 64 Einheiten.
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Urteil, editierbar | 412 × 1,95 Euro | 803,40 Euro |
| Anlagen, Papiervorlage | 64 × 2,15 Euro | 137,60 Euro |
| Pauschale Post und Telekommunikation | 20 Prozent, gedeckelt | 15,00 Euro |
| Netto | 956,00 Euro | |
| Umsatzsteuer 19 Prozent | 181,64 Euro | |
| Gesamt | 1.137,64 Euro |
Dolmetschen bei einer Verhandlung. Anfahrt 40 Minuten, Verhandlung 2 Stunden 10 Minuten, Rückfahrt 40 Minuten, zusammen 3 Stunden 30 Minuten. Die vierte Stunde war nur 30 Minuten nötig und zählt deshalb zur Hälfte. Hin und zurück sind es 36 Kilometer.
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Dolmetschen | 3,5 Stunden × 93 Euro | 325,50 Euro |
| Fahrtkosten | 36 km × 0,42 Euro | 15,12 Euro |
| Netto | 340,62 Euro | |
| Umsatzsteuer 19 Prozent | 64,72 Euro | |
| Gesamt | 405,34 Euro |
Frist: drei Monate
Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten bei der Stelle geltend gemacht wird, die euch beauftragt hat (§ 2 Abs. 1). Bei einer Übersetzung beginnt die Frist mit dem Eingang der Übersetzung dort, beim Dolmetschen mit dem Ende des Einsatzes. Wer in demselben Verfahren mehrfach herangezogen wird, rechnet ab der letzten Heranziehung. Die Frist lässt sich auf begründeten Antrag verlängern.
Auf die Rechnung gehören das Aktenzeichen, die heranziehende Stelle, Datum und Zeiten des Einsatzes, die Zahl der Anschläge je Text und der angewandte Satz, dazu die üblichen Pflichtangaben. Viele Gerichte nehmen Rechnungen inzwischen als XRechnung entgegen.
Private Auftraggeber
Für Unternehmen, Kanzleien und Privatleute gilt das JVEG nicht. Üblich sind Preise je Normzeile, oft ebenfalls 55 Anschläge, je Wort oder je Seite, dazu ein Mindestbetrag je Auftrag und ein Aufschlag für Beglaubigung oder Eile. Was gilt, sollte vorher im Angebot stehen.
Übersetzungen werden in der Regel mit 19 Prozent Umsatzsteuer berechnet. Räumt ihr einem Verlag Nutzungsrechte an einer literarischen Übersetzung ein, kann der ermäßigte Satz in Frage kommen; dazu mehr unter Nutzungsrechte und Steuersatz. Für Unternehmen im EU-Ausland gilt meist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Wer zugleich für Gerichte und private Kunden arbeitet, rechnet am einfachsten mit derselben Vorlage ab und wählt je Zeile den Satz aus dem JVEG oder den eigenen Preis. Mehr zu den Regeln für Sachverständige steht unter Rechnung nach JVEG.
Häufige Fragen
Bekommen Dolmetscher auch die Pauschale für Post und Telefon?
Nein. § 12 Abs. 1 Nr. 5 JVEG erlaubt die Pauschale von 20 Prozent des Honorars, höchstens 15 Euro, nur Sachverständigen und Übersetzern. Dolmetscher können tatsächliche Aufwendungen für Post und Telekommunikation geltend machen.
Was gilt, wenn der Termin kurzfristig abgesagt wird?
Wird ein Termin aufgehoben, zu dem ihr als Dolmetscher geladen wart, gibt es eine Ausfallentschädigung bis zur Höhe von zwei Stunden, wenn die Absage am Terminstag oder an einem der beiden Tage davor kam, der Grund nicht bei euch lag und ihr versichert, welcher Verdienst euch entgangen ist (§ 9 Abs. 5).
Wird die Umsatzsteuer erstattet?
Ja, nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 JVEG, außer ihr erhebt sie als Kleinunternehmer nicht.
Muss ich bei einer Überprüfung von Unterlagen auch nach Anschlägen abrechnen?
Nein. Wer Schriftstücke oder Aufzeichnungen nur auf bestimmte Inhalte prüft, ohne schriftlich zu übersetzen, oder aus einer Telekommunikationsaufzeichnung ein Wortprotokoll anfertigt, bekommt das Honorar wie ein Dolmetscher je Stunde (§ 11 Abs. 4).
So macht es formgerecht
Rechnungen für Übersetzungen und Dolmetschen
Für Übersetzerinnen, Dolmetscher und Übersetzungsbüros: Übersetzungen je angefangene 55 Anschläge und Einsätze je Stunde nach JVEG für Gerichte und Behörden, eigene Preise für private Kunden.
- Übersetzung je 55 Anschläge
- Dolmetschen je Stunde
- Fahrtkosten und Pauschale
Quellen
Für die Branche
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